INSTAL Engineering GmbH · Innovation in Stahl und Aluminium

Allgemeine Geschäftsbedingungen

INSTAL Engineering GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen  der INSTAL Engineering GmbH und ihren Kunden. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von der INSTAL Engineering GmbH ausdrücklich angenommen werden.
1.2. Das Recht, diese AGB unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern, bleibt vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag über eine Lieferung und/oder eine Leistung kommt nur durch Antrag des Kunden und – mangels anderslautender Vereinbarung – nach schriftlicher Annahmeerklärung durch die INSTAL Engineering GmbH zustande. Angebote der INSTAL Engineering GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend. Sofern in der Werbung Preise und Leistungen angegeben beziehungsweise beschrieben sind, handelt es sich dabei nicht um verbindliche Angebote der INSTAL Engineering GmbH. Irrtümer, Änderungen oder Druckfehler bleiben vorbehalten.

3. Vertragsabwicklung

3.1. Der Kunde unterstützt die INSTAL Engineering GmbH bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Hierzu gehört auch die Zurverfügungstellung von Informationen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind.
3.2. Wenn sich Änderungen zum ursprünglich vereinbarten Vertragsgegenstand oder Zweifel an der Richtigkeit oder Durchsetzbarkeit der vereinbarten Vorgehensweise ergeben, werden sich die Vertragspartner unverzüglich gegenseitig informieren. Die Vertragspartner werden sich hierzu jeweils einen Ansprechpartner benennen.
3.3. Bis zur Mitteilung, dass sich der benannte Ansprechpartner geändert hat, ist der ursprünglich benannte Ansprechpartner weiterhin zur Abgabe und/oder Entgegennahme von Erklärungen berechtigt.
3.4. Die Leistungs-/ Lieferzeit ergibt sich aus den individuell vertraglich getroffenen Vereinbarungen.
3.5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand vor ihrem Ablauf versandt worden ist beziehungsweise bei Abholung durch den Kunden und Versandbereitschaft durch die INSTAL Engineering GmbH angezeigt worden ist. Hat eine Abnahme des Vertragsgegenstandes zu erfolgen, ist die Frist gewahrt, wenn vor ihrem Ablauf ein Abnahmetermin stattgefunden hat, es sei denn, die Abnahme ist berechtigterweise verweigert worden oder die Abnahmebereitschaft durch die INSTAL Engineering GmbH angezeigt wurde.
3.6. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (zum Beispiel Streik, Aussperrung, etc.) oder von der INSTAL Engineering GmbH nicht zu vertretenden Umständen (zum Beispiel die nicht rechtzeitige Beibringung von Informationen durch den Kunden, fehlende behördliche Genehmigung, etc.) befreien die INSTAL Engineering GmbH für die Dauer der Verhinderung von der Leistungspflicht und berechtigen uns, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. INSTAL Engineering GmbH wird die Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt dem Kunden anzeigen. Entstehen durch Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat Kosten, werden ihm diese berechnet und sind von ihm zu tragen.
3.7. Beide Vertragspartner sind berechtigt, ohne gesonderte Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der INSTAL Engineering GmbH die Erfüllung des Vertrages unmöglich geworden ist. Die INSTAL Engineering GmbH  wird die Unmöglichkeit der Leistungserbringung unverzüglich dem Kunden anzeigen. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall durch die INSTAL Engineering GmbH erstattet.  Für den Fall, dass die Unmöglichkeit eintritt, während der Kunde im Annahmeverzug oder ist der Kunde für die eingetretene Unmöglichkeit allein oder überwiegend verantwortlich ist, bleibt er zur Gegenleistung weiter verpflichtet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise lauten, soweit nicht anders angegeben, in Euro und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk. Kosten für Verpackung, Versand und Entladung werden gesondert berechnet.
4.2. Falls durch die INSTAL Engineering GmbH die Lieferung und Montage geschuldet ist, werden die Montagekosten, falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gesondert berechnet.
4.3. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag.
4.4. Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn die INSTAL Engineering GmbH innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.

5. Gewährleistung

5.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand versandt worden ist beziehungsweise bei Abholung durch den Kunden, Versandbereitschaft angezeigt worden ist. Hat eine Abnahme des Vertragsgegenstandes zu erfolgen, geht die Gefahr über, wenn ein Abnahmetermin stattgefunden hat, es sei denn, die Abnahme ist berechtigterweise verweigert worden beziehungsweise wenn die Abnahmebereitschaft angezeigt wurde.
5.2. Die INSTAL Engineering GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die aus unsachgemäßer bzw. ungeeigneter Verwendung der Ware durch den Kunden, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden, natürlicher Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nichtordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern die INSTAL Engineering GmbH hierfür nicht verantwortlich ist, herrühren.
5.3. Soweit sich der Vertragsgegenstand aufgrund eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft erweist, wird die INSTAL Engineering GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder den Vertragsgegenstand mangelfrei ersetzen. Wenn der Kunde derartige Mängel feststellen sollte, hat er dies der INSTAL Engineering GmbH unverzüglich anzuzeigen.
5.4. Für die Nacherfüllung hat der Kunde der INSTAL Engineering GmbH einen angemessenen Zeitraum einzuräumen. Unterlässt er dies, wird die INSTAL Engineering GmbH von der Gewährleistungspflicht frei. Nur in dringenden Fällen ist der Kunde zur Vermeidung unverhältnismäßiger Nachteile nach Rücksprache mit der INSTAL Engineering GmbH berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und von der INSTAL Engineering GmbH die Erstattung der erforderlichen Kosten für die Beseitigung des Mangels zu verlangen.
5.5. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern, wenn die INSTAL Engineering GmbH eine ihr gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstreichen lässt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel unerheblich war. In diesem Fall ist der Kunde nur zu einer Minderung der vertraglich geschuldeten Gegenleistung berechtigt.
5.6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten.
5.7. Für den Fall, dass der Kunde selbst und/oder ein Dritter unsachgemäß nachbessern, ohne, dass die INSTAL Engineering GmbH dies veranlasst hat, übernimmt die INSTAL Engineering GmbH keine Haftung für etwaig eintretende Folgen. Dies gilt auch, wenn der Kunde ohne Zustimmung durch die INSTAL Engineering GmbH den Kaufgegenstand verändert.
5.8. Falls die Nutzung des Verkaufsgegenstandes zur Verletzung der Rechte Dritter führen sollte, wird die INSTAL Engineering GmbH dem Kunden die erforderlichen Rechte auf eigene Kosten beschaffen beziehungsweise den Vertragsgegenstand modifizieren, so dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht mehr vorliegt. Ist die Beschaffung der Rechte beziehungsweise die Modifikation des Vertragsgegenstandes nicht zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich, ist sowohl der Kunde als auch die INSTAL Engineering GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kunde die INSTAL Engineering GmbH unverzüglich von den von dritter Seite geltend gemachten Rechten unterrichtet. Der Kunde wird INSTAL Engineering GmbH bei der Durchsetzung der Rechte unterstützen.
5.9. Weitergehende Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, Produktions- und Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten.
5.10. Ansprüche wegen der Verletzung der Rechte Dritter gegen die INSTAL Engineering GmbH bestehen nicht, wenn eine unverzügliche Information durch den Kunden unterbleibt, die Rechtsverletzung auf ein Handeln des Kunden zurückzuführen ist und/oder der Kunde den Vertragsgegenstand eigenmächtig geändert hat oder in vertragswidriger Weise gebraucht.
5.11. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, ist der Kunde verpflichtet, alle von der INSTAL Engineering GmbH erworbenen Gegenstände sofort nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel der INSTAL Engineering GmbH unverzüglich nach jeweiligem Wareneingang schriftlich und substantiiert anzuzeigen. Verspätet vorgebrachte Mängelrügen schließen Gewährleistungsansprüche aus.

6. Haftung

6.1. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders bestimmt, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen haftet die INSTAL Engineering GmbH entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2. Beruht die Schadensursache auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung, ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
6.3. Soweit die Haftung der INSTAL Engineering GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Mitarbeiter und Partnerfirmen beziehungsweise Subunternehmer.

7. Verjährung

Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die INSTAL Engineering GmbH  behält sich das Eigentum an dem Verkaufsgegenstand bis zur vollständigen Zahlung aus dem Vertrag sowie bis zur Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen der INSTAL Engineering GmbH und dem Kunden vor.
8.2. Der Käufer ist verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Verkaufsgegenstand pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Hat der Kunde eine solche Versicherung auf Nachfrage durch die INSTAL Engineering GmbH nicht nachgewiesen, ist die INSTAL Engineering GmbH berechtigt, die vorgenannten Versicherungen auf Kosten des Kunden abzuschließen.
8.3. Pfändungen, Abtretungen, Sicherungsabtretungen oder sonstige Verfügungen den Vertragsgegenstand betreffend, sind dem Kunden währen des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes untersagt.
8.4. Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, Zuschläge, Verpackung, etc. gegenüber seinen Abnehmern beziehungsweise Dritten an die INSTAL Engineering GmbH ab. Die Abtretung hat keine erfüllende Wirkung. Die INSTAL Engineering GmbH bleibt auch nach der Abtretung zum Forderungseinzug ermächtigt. Der Kunde hat mit seinem Abnehmer zu vereinbaren, dass dieser das Eigentum am Vertragsgegenstand erst nach vollständiger Zahlung erhält.
8.5. Falls der Kunde den Vertragsgegenstand mit anderen im Eigentum der INSTAL Engineering GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet oder mit anderen Gegenständen vermischt oder verbindet, verwahrt der Kunde den neu entstehenden Gegenstand für die INSTAL Engineering GmbH. Er hat dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren.
8.6. Wird der Vertragsgegenstand mit nicht im Eigentum der INSTAL Engineering GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt die INSTAL Engineering GmbH an dem entstehenden neuen Gegenstand Eigentum im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Vertragsgegenstand zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Hat der Kunde Alleineigentum an dem neuen Gegenstand, sind sich der Kunde und die INSTAL Engineering GmbH einig, dass der Kunde der INSTAL Engineering GmbH Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Vertragsgegenstand zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung einräumt.
8.7. Wird der nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung neu entstandene Gegenstand veräußert, tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenforderungen gegen den Abnehmer in Höhe des Betrages, der ihm für den Vertragsgegenstand von der INSTAL Engineering GmbH in Rechnung gestellt wurde, an die INSTAL Engineering GmbH ab.
8.8. Wird der Vertragsgegenstand oder der nach Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung neu entstandene Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, tritt der Kunde, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf, seine Vergütung, die ihm für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten an die INSTAL Engineering GmbH im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes (inklusive Umsatzsteuer und vertraglicher Zuschläge) zu den anderen verarbeiteten beziehungsweise vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung ab.
8.9. Falls der Wert aller Sicherungsrechte die der INSTAL Engineering GmbH zustehenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wird, soweit vom Kunden gewünscht, die INSTAL Engineering GmbH nach ihrer Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
8.10. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Er wird die empfangenen Zahlungen unverzüglich an die INSTAL Engineering GmbH weiterleiten. Der Widerruf der Einzugsermächtigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsverweigerung, die Beantragung beziehungsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder das Vorliegen sonstiger Anhaltspunkte für eine Überschuldung oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Die INSTAL Engineering GmbH ist in diesen Fällen auch zur Offenlegung der Sicherungsabtretung und zur Verwertung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die zur Wahrnehmung dieser Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen wird der Kunde der INSTAL Engineering GmbH erteilen beziehungsweise aushändigen.
8.11. Über Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen Dritter wird der Kunde die INSTAL Engineering GmbH unverzüglich informieren.
8.12. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder sonstiger Pflichtverletzungen ist die INSTAL Engineering GmbH berechtigt, den Vertragsgegenstand beziehungsweise den nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Gegenstand herauszufordern. Die Herausforderung stellt keine Rücktrittserklärung dar.

9. Urheberrecht

9.1. Die von der INSTAL Engineering GmbH erstellten Arbeiten und Werke unterliegen dem Urheberrecht der INSTAL Engineering GmbH. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Der Kunde hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Möchte der Kunde bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Arbeiten weiterhin nutzen, ist der Erwerb des Urheberrechts gegen Entgelt möglich.
9.2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
9.3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die INSTAL Engineering GmbH kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
9.4. Für den Fall, dass für Produkte und/oder Dienstleistungen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter erforderlich sein sollten, werden entsprechende Verträge nur zwischen der INSTAL Engineering GmbH und dem jeweiligen Inhaber des Urheberrechts geschlossen. Soweit hierfür Lizenzgebühren fällig werden, ist die INSTAL Engineering GmbH berechtigt, diese dem Kunden zu berechnen und sind diese vom Kunden zu tragen.

10. Datenschutz

10.1. Die INSTAL Engineering GmbH weist daraufhin, dass sie die ihr überlassenen Daten des Kunden beziehungsweise dessen Abnehmer vertraulich behandelt und sie ausschließlich für die Vertragserfüllung beziehungsweise soweit erforderlich, zur Abrechnung der erbrachten Leistungen verwenden wird.
10.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die INSTAL Engineering GmbH die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten, den für die Erbringung der Leistung notwendigen Kooperationspartnern zur Verfügung stellt. Dies erfolgt ausschließlich, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten und die Qualität zu erhalten. Die INSTAL Engineering GmbH verpflichtet sich, Daten und Informationen, die der Kunde als vertraulich gekennzeichnet hat, Dritten nur nach dessen Zustimmung zugänglich zu machen.

11. Sonstiges

11.1. Gegen Forderungen der INSTAL Engineering GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag resultierender Ansprüche geltend machen.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Sitz der Gesellschaft Gerichtsstand. Die INSTAL Engineering GmbH kann Ansprüche auch bei dem Gericht des allgemeinen oder besonderen Gerichtsstandes des Käufers geltend machen. Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist ebenfalls der Sitz der Gesellschaft. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  Internationales Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.3. Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen, einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der INSTAL Engineering GmbH. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
11.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages, in den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen wurden, rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Klauseln des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung oder der durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen entstehenden Lücke treten die nächst zulässigen gesetzlichen Regelungen, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der jeweiligen Bestimmung vereinbart hätten. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für etwaige Änderungen dieser Klausel.

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